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30.000+ verfügbare Videoclips | 47,5 Mio. monatliche Videoviews | 150+ teilnehmende Webseiten

Allgemeine Geschäftsbedingungen der clipSolution GmbH

§ 1 Gegenstand der Zusammenarbeit

Die clipSolution GmbH (im Folgenden nur  clipSolution genannt) betreibt und verwaltet ein Distributionsnetzwerk für digitale Bewegtbildinhalte. Der Webseitenbetreiber (im Folgenden nur Publisher genannt) tritt diesem Netzwerk nach Maßgabe dieser AGB bei.

  1. Der Publisher kann sich auf der Homepage von clipSolution (www.clipSolution.de) kostenlos registrieren.
  2. Der Publisher erhält eine Javascript-Markierung (Tag), über den clipSolution nach Einbindung des Tags auf der Webseite des Publishers die Bewegtbildinhalte ausliefert.
  3. Der Publisher erhält von ClipSolution eine umsatzabhängige Vergütung für Werbeeinblendungen vor, während oder nach den ausgestrahlten Videoclips.
  4. clipSolution überwacht die zur Verfügung gestellte Werbefläche und den über diese generierten Umsatz (Tracking) und erstellt darüber eine Abrechnung. Das Tracking von ClipSolution ist für die Berechnung der Vergütung allein maßgeblich.
  5. ClipSolution greift bei Betreibung des ClipSolution-Netzwerks auf Leistungen von Drittsystemanbietern zurück. ClipSolution wird nach bestem Wissen und Gewissen versuchen, diejenigen Drittanbieter auszuwählen und zu beauftragen, die etablierte und zuverlässige Systeme nutzen. Für die von Drittanbietern angebotenen Leistungen ist ClipSolution nicht verantwortlich, insbesondere nicht für etwaige Ausfälle der von Drittanbietern genutzten Technologie.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Zur Teilnahme am ClipSolution-Netzwerk muss sich der Publisher auf der Website von ClipSolution (www.clipSolution.de) registrieren.
  2. Registrieren können sich juristische oder natürliche Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sind. Jeder Publisher muss zudem über ein Bankkonto verfügen.
  3. Mit dem vollständigen Ausfüllen des Registrierungsformulars und dem Akzeptieren dieser AGB über das Anklicken des entsprechenden Kontrollkästchens gibt der Publisher ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme am ClipSolution-Netzwerk mit dem Inhalt dieser AGB ab.
  4. Der Publisher garantiert, die bei der Registrierung angeforderten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Sollten sich die beim Registrierungsvorgang angegebenen Daten nach der Registrierung ändern, sind die geänderten Daten unverzüglich auf geeignete Weise bekannt zu geben.
  5. ClipSolution nimmt das Angebot durch Versendung einer Bestätigungs-Email an den Publisher an. ClipSolution behält sich vor, das Angebot nicht anzunehmen bzw. die Annahme des Angebotes ohne Angabe von Gründen abzulehnen; in diesem Fall werden die mit dem Registrierungsformular übermittelten Daten gelöscht.

§ 3 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag über die Teilnahme am clipSolution-Netzwerk wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Parteien können den Vertrag per Email mit einer Frist von einem Tag kündigen.
  2. Nach Beendigung der Teilnahme des Publishers am clipSolution-Netzwerk und dem Ablauf etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen wird clipSolution die mit der Registrierung gespeicherten Daten des Publishers vollständig löschen.

§ 4 Nutzungsrecht und Pflichten des Publishers

  1. ClipSolution räumt dem Publisher das widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des ClipSolution-Netzwerks zur Verfügung gestellten Anwendungen sowie die darin enthaltenen Daten unter Beachtung der allgemeinen Gesetze ausschließlich im Rahmen der Teilnahme am ClipSolution-Netzwerk zu nutzen. Jede Weitergabe an Dritte ist untersagt und hat zu unterbleiben. Mit Beendigung des nach Maßgabe dieser AGB geschlossenen Vertrages, ungeachtet des Grundes, erlöschen die vorgenannten Nutzungsrechte.
  2. Weitere Nutzungsrechte werden dem Publisher nicht eingeräumt. Der Publisher ist insbesondere nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellte Anwendung sowie die darin enthaltenen Daten ganz oder teilweise zu ändern oder zu bearbeiten, in andere Werkformen zu übertragen, zur Erstellung einer eigenen Datenbank und/oder eines Informationsdienstes zu nutzen, an Dritte weiterzuleiten oder Dritten den Zugang hierzu zu ermöglichen.
  3. Die zur Verfügung gestellten Tags, Werbemittel und deren jeweiligen Quelltexte dürfen vom Publisher nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ClipSolution optisch, inhaltlich oder technisch verändert werden.
  4. Das ClipSolution-Netzwerk und seine Anwendungen sind nach urheberrechtlichen bzw. sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geschützt.
  5. Der Publisher ist ohne vorheriger schriftlicher Zustimmung von clipSolution nicht berechtigt, Rechte und/oder Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen oder von clipSolution bezogene Leistungen an Dritte weiterzugeben.
  6. Der Publisher verpflichtet sich, die über das clipSolution-Netzwerk erhaltene Tags ausschließlich innerhalb seiner registrierten Webseiten zu platzieren. Weitergehende oder anderweitige Platzierungen sind nicht zulässig, es sei denn, clipSolution hat dem zuvor schriftlich zugestimmt.
  7. Der Publisher verpflichtet sich, die von clipSolution bereitgestellten Tags nicht zu verändern oder zu manipulieren, es sei denn, clipSolution hat dem zuvor schriftlich zugestimmt.
  8. Der Publisher garantert, dass
    a. seine Webseite nicht gegen geltendes Recht verstößt und er sie öffentlich machen darf,
    b. er alle erforderlichen Rechte (insbes. Nutzungs- und Vermarktungsrechte) an der Webseite besitzt,
    c. dass er keine Rechte Dritter verletzt (z. B. Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Markenrechte, Titelrechte)
    d. seine Webseite keine Inhalte jugendgefährdender, gewaltverherrlichender, rassistischer oder volksverhetzender, staatsgefährdender oder pornografischer,für nicht zugelassenes Glücksspiel werbender,offensichtlich Persönlichkeitsrechte verletzender, Art hat und nicht auf andere Webseiten verlinkt, die solche Inhalte haben
    e. er die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhält.

§ 5 Vergütung, Auszahlung

  1. Die Nutzung des clipSolution-Netzwerkes ist für Publisher grundsätzlich kostenfrei.
  2. Der Publisher erhält von clipSolution für die Zurverfügungstellung von Mediareichweite durch Einbindung des Videoplayers eine prozentuale Umsatzbeteiligung am tatsächlich vereinnahmten Nettoerlös clipSolutions, d.h. an den Umsätzen, die ClipSolution durch die Vermarktung der betreffenden Werbeflächen des Publishers nach Abzug der Umsatzsteuer, Agenturprovisionen, etwaiger Rabatte sowie Skonti tatsächlich erhält, soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart haben.
  3. clipSolution steht es frei, den jeweiligen Prozentsatz der Beteiligung des Publishers mit Wirkung für die Zukunft an geänderte Konditionen des Advertisers anzupassen oder generell zu ändern. In diesem Fall gilt für Publisher das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
  4. Neben der Vergütung nach den vorstehenden Absätzen besteht kein Anspruch des Publishers auf Erstattung von etwaigen Auslagen und Kosten.
  5. clipSolution liefert Werbemittel nach freiem Ermessen über den zur Verfügung gestellten Videoplayer-Tag aus. clipSolution steht es frei, dem Publisher Werbemittel auszuliefern oder nicht. Ein Anspruch des Publisher gegenüber clipSolution auf Bereitstellung oder Auslieferung einer Kampagne besteht nicht; ebenso wenig können Ansprüche gegen clipSolution aus einer Nichtauslieferung hergeleitet werden.
  6. Die Abrechnung und Zahlung an den Publisher wird 20 Tage nach Ablauf des Monats fällig, frühestens jedoch 5 Banktage nach Zahlungseingang durch den Werbekunden. clipSolution übernimmt nicht das Risiko des Zahlungsausfalles.  Für den Fall der Uneinbringlichkeit des Vergütungsanspruches von clipSolution gegenüber dem Dritten (Werbekunden) ist clipSolution nicht verpflichtet, den fiktiven Zahlungsanspruch oder einen anderweitigen Schadensersatz an den Publisher zu zahlen. clipSolution ist lediglich verpflichtet, die Forderung im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens zu verfolgen; im Falle eines Widerspruches oder eines Einspruches im Verfahren ist clipSolution jedoch nicht verpflichtet, ein streitiges Verfahren vor dem Prozessgericht zu führen.

§ 6 Umsatzsteuer

  1. Nach Annahme des Publishers durch clipSolution hat der Publisher auf Anforderung durch clipSolutuion Angaben über seinen umsatzsteuerlichen Status zu machen; insbesondere über seine Umsatzsteuer- oder Umsatzsteueridentifikationsnummer, seine Unternehmereigenschaft im Sinne des § 2 UStG und seine Berechtigung gemäß §14 UStG, Rechnungen  mit einem gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer zu stellen.
  2. Falls das Unternehmen als Kleinunternehmen im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG betrieben wird, hat der Publisher ausdrücklich darauf hinzuweisen.
  3. Gutschriften zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erfolgen ausdrücklich nur dann, wenn die Umsatzsteuer- bzw. eine Umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben wird. Eine rückwirkende Korrektur von Gutschriften, die bereits ohne Umsatzsteuer ausgestellt und entrichtet wurden, kann im Falle einer verspäteten Mitteilung der Berechtigung zum Ausweis von Umsatzsteuer nicht erfolgen.
  4. Änderungen an den umsatzsteuerlichen Verhältnissen sind clipSolution unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

§ 7 Rechte und Pflichten von clipSolution

  1. clipSolution stellt bei der Auslieferung von Bewegtbildinhalten und Werbespots sicher, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Insbesondere werden keine Inhalte ausgeliefert, die
            jugendgefährdende, gewaltverherrlichende, rassistische oder volksverhetzende, staatsgefährdende oder pornografische Inhalte haben,
            für nicht zugelassenes Glücksspiel werben,
            offensichtlich Persönlichkeitsrechte verletzen,
            Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Markenrechte, Titelrechte verletzen oder sonstwie in Rechte Dritter eingreifen
  2. clipSolution ist berechtigt, einzelne Webseiten und Werbekunden von der Teilnahme am clipSolution-Netzwerk ohne Angabe von Gründen auszuschließen.
  3. Im Rahmen der Weiterentwicklung und des technischen Fortschritts steht es clipSolution frei, einzelne Anwendungen zu verbessern, zu erweitern oder unwesentlich zu verändern.
  4. clipSolution wird Störungen oder Ausfälle unverzüglich beheben, soweit dies möglich und zumutbar ist, und soweit die Beeinträchtigungen nicht nur unwesentlich sind. Aus etwaigen Beeinträchtigungen kann der Publisher keine Rechte gegen clipSolution herleiten.
  5. Das Recht zur einseitigen Leistungsänderung durch clipSolution besteht insbesondere auch dann, wenn diese Änderung branchenüblich ist oder clipSolution auf Grund geänderter Rechtslage dazu verpflichtet ist.
  6. clipSolution dokumentiert die Anzahl der Impressions, Klicks, Views oder anderer Aktionen Dritter, die über die Werbemittel auf der Werbefläche des Publishers erfolgen.
  7. Das Verwaltung des clipSolution-Netzwerkes, insbesondere die Verteilung von Werbemitteln obliegt ausschließlich clipSolution.
  8. clipSolution ist berechtigt, die Rechte und Pflichten, die sich aus diesen AGB ergeben, auf verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG zu übertragen, ohne dass es dazu der Zustimmung des Publishers bedarf.
  9. Der Publisher räumt clipSolution das beschränkte Nutzungsrecht ein, seine Unternehmensbezeichnungen, Marken, Logos, und Domain-Namen inMarketingmaterialien zu nutzen.

§ 8 Haftung

  1. Keiner der beiden Vertragspartner haftet dem jeweils anderen Vertragspartner gegenüber, der hervorgerufen wird.
        a) durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber,
        b) durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten,
        c) durch einen Ausfall der clipSolution Playerbox.
  2. Eine Haftung der Parteien, sowie ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadenersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich eine Haftungshöchstgrenze von clipSolution gegenüber dem Publisher in Höhe der an den Publisher im Durchschnitt der letzten 3 Monate gezahlten Vergütung. Der Publisher verzichtet auf weitergehende Schadensersatzforderungen, clipSolution nimmt diesen Verzicht an.

§ 9 Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. clipSolution behält sich vor, unwesentliche Bestimmungen dieser AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Die geänderten AGB werden mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten per Email an die Teilnehmer übermittelt. Widerspricht der Publisher der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der Email in Textform, gelten die geänderten Bestimmungen als angenommen. clipSolution wird gesondert auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung hinweisen.
  2. Widerspricht der Publisher der Geltung der geänderten AGB, gilt der Antrag von clipSolution auf Änderung als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagene Änderung  fortgeführt.

§ 10 Freistellung bei Vertragsverletzung

  1. Verstößt der Publisher gegen diese Bestimmungen und wird clipSolution aufgrund dieser Vertragsverletzung von einem Dritten rechtlich in Anspruch genommen, ist clipSolution berechtigt, vom Publisher die Zahlung sämtlicher Kosten und Aufwendungen zu verlangen, die clipSolution auf Grund des Verstoßes entstehen. Hierzu zählen insbesondere Schadens- oder Aufwendungsersatzzahlungen an Dritte zur Abwehr von Ansprüchen Dritter und sonstige Schäden.

§ 11 Datenschutz

  1. clipSolution erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und den Regelungen dieser AGB.
  2. clipSolution ist berechtigt, personenbezogene Daten des Publishers zu erheben, zu nutzen und zu verwenden soweit dies zur Erbringung der Leistungen nach diesen AGB erforderlich oder zweckmäßig ist.
  3. clipSolution erhebt, verarbeitet und nutzt die bei der Registrierung erhobenen Daten sowie Daten, die bei der Teilnahme am Netzwerk anfallen. Die Nutzung erstreckt sich dabei insbesondere auch auf die Messung der Zielerreichung und dem damit verbundenen Tracking der auf den Werbeflächen der Publisher eingebundenen Werbemittel.
  4. Eine Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch clipSolution zu anderen als den vorgenannten Zwecken erfolgt nur auf Grundlage einer ausdrücklich erteilten Einwilligung des Publishers oder einer gesetzlichen Bestimmung, die clipSolution diese Nutzung erlaubt.
  5. Der Publisher kann über die auf www.clipSolution.de angegebenen Kontaktmöglichkeiten Auskunft über seine gespeicherten Daten erhalten.

§ 12 Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

  1. Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden sollten oder diese AGB lückenhaft sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt eine solche wirksame Bestimmung als vereinbart, wie die Parteien sie voraussichtlich vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss des auf Grundlage dieser ABG geschlossenen Vertrages die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmungen bewusst gewesen wäre. Sollte eine Bestimmung wegen des darin vereinbarten Leistungsumfangs unwirksam sein oder werden, ist der in der Bestimmung vereinbarte Leistungsumfang dem rechtlich zulässigen Maß anzupassen.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Als Gerichtsstand gilt Duisburg als vereinbart, soweit dies zulässig ist.


Stand 24. September 2010